Aktuelle Info zur BAFA-KFW Förderung

– Sperrfrist ab 01.01.2025: BAFA-KfW –

Gearde habe ich von einem guten Kollegen die folgende Mitteilung erhalten:

„Wenn ein Kunde beim BAFA eine Förderung (z.B. Heizungstausch, in 2022 oder 2023 gestellt/zugesagt) zurückziehen möchte, um die besseren KfW-Förderbedingungen nutzen zu können, gilt eine sechs-monatige Sperrfrist, bevor der Kunde/Kundin einen neuen Förderantrag bei der KfW für die gleiche Maßnahme (Heizungstausch) stellen darf. Natürlich darf der Kunde/Kundin noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben!!!! Das gilt ja immer bei einem Wechsel.

Sprich, wenn z.B. heute (Ende Januar 2025) den Förderantrag beim BAFA zurückgezogen wird (geht nur schriftlich beim BAFA), darf erst Ende Juli 2025 ein neuer Förderantrag bei der KfW gestellt werden für die gleiche Maßnahme (Heizungstausch).“

Wer nun Zeit hat und besonders schlau sein möchte, sollte sich die folgende Frage stellen: Wer regiert nach der Wahl Ende Februar 2025 und bestimmt somit auch die Förderbedingnungen? Die Parteien, die allem Anschein nach die nächste Regierung stellen werden, haben bereits angekündigt, die Förderbedingnungen einschränkend zu ändern. Die Einschätzung, ob es nun besser ist beim vorhandenen Antrag zu bleiben oder zu pokern, sei jedem selbst überlassen.